23.01.2013: Kalte Jahreszeit bedeutet hohe Gefahr für Frostschäden. Wie Sie trotzdem Leistungen von Ihrer Leitungswasserversicherung bekommen.

Jetzt heißt´s warm anziehen. Laut Meteorologen könnten wir am Samstag mit bis zu minus 15 Grad (zumindest im Osten) einen der kältesten Jännertage seit Aufzeichnungsbeginn erleben. Wer vor der Kälte in wärmere Gefilde fliehen will, sollte die Wohnung unbedingt kältesicher machen – Versicherungen sprechen hier von der sogenannten „72 Stunden-Regel“ der Leitungswasser-Versicherung. Wenn Gebäude länger als 72 Stunden verlassen werden, müssen BewohnerInnen Maßnahmen gegen Frostschäden treffen. Ansonsten könnte es sein, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt. Die größte Gefahr: In gefrorenem Zustand nimmt die Dichte von Wasser ab, das Volumen gleichzeitig zu. Das Wasser dehnt sich also aus und kann so Leitungen zum Bersten bringen. Wenn dann aus den gebrochenen Rohren auch noch Wasser in die Wohnung fließt, können massive Schäden entstehen. In der Regel werden diese durch die Haushaltsversicherung übernommen – allerdings nur, wenn Versicherte entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen getroffen haben. In der Praxis heißt das: Wer seine Wohnung während einer Frostperiode für längere Zeit verlässt, muss Wasserleitungen entleeren, absperren oder mit Frostschutzmittel füllen bzw. Maßnahmen gegen das Einfrieren treffen (z.B. Frostwächter). Das gilt auch für Siphone, da diese das meiste Restwasser speichern. Ebenfalls sinnvoll sind Wärmedämmungen, die alleine aber noch nicht genug Schutz gegen Frostschäden bieten. Eine beruhigende Nachricht für alle, die den frostigen Temperaturen nicht entkommen können: Spätestens am Montag ist die ärgste Kältewelle vorbei. In diesem Sinne: Abwarten und Tee trinken 😉