Privathaftpflichtversicherung Vergleich für Österreich

Diese Versicherung schützt vor Schadenersatzzahlungen in Zusammenhang mit dem täglichen Leben.

Der Name „Privathaftpflicht“ liefert auch schon einen wichtigen Hinweis, in welchem Bereich diese Versicherung Schutz bietet – im privaten Leben. Also nicht in Zusammenhang mit beruflichen Risiken, mit Haus- und Grundbesitz oder in Bereichen, wo es eigene in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen – wie z.B. KFZ-Haftpflichtversicherungen, gibt.

Jeder Mensch hat ein „Privatleben“. In diesem privaten Bereich kann niemand zu 100 Prozent ausschließen, dass  andere Personen durch Unachtsamkeit oder Missgeschick verletzt werden  oder fremde Sachen beschädigt werden.

Aber auch schon die bloße Behauptung eines Anderen,  dass Sie  Schuld an einer Schädigung  tragen, kann ein finanzielles Risiko darstellen.  Werden zu Unrecht Schadenersatzansprüche an Sie gestellt, gilt es sich zu verteidigen. Dazu benötigen Sie in den meisten Fällen zumindest einen Anwalt. Im schlimmsten Fall muss die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden. Das alles kann enorme Kosten für Sie verursachen, ganz abgesehen vom Schadenersatz, der bei einem Schuldspruch auch noch zu leisten ist.  Diese Kosten übernimmt die Privathaftpflicht und bietet Ihnen so im privaten Umfeld umfassenden Schutz.

Eine private Haftpflichtversicherung für jeden sinnvoll.  Egal ob Kind oder Erwachsener.  Gefahren im täglichen Leben lauern an jeder Ecke.

Welche Schäden werden durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt und wo?

Die Basisvariante dieser Versicherung gilt in Österreich und ganz Europa. Aber auch weltweite Deckungen sind gegen geringe Aufzahlung möglich.

Wir können hier nur eine einige wenige denkbare Gefahrenmomente aufzählen, die in einer Privathaftpflicht-Versicherung versichert sind:

Wenn Kinder Dinge beschädigen, haften im Regelfall die Eltern dafür.
Die Standardfälle sind hier:

  • Fensterscheibe beim Fußballspielen
  • Zerkratzen von fremden Autos beim Radfahren
  • Ihr Kind ist irgendwo zu Besuch und beschädigt dort etwas.

Passieren Ihnen diese oder ähnliche Dinge als Erwachsener, haften Sie natürlich selbst für den entstandenen Schaden.

Unfälle mit verletzten Personen oder die Beschädigung von fremden Sachen bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten wie z.B.

  • Rollerskaten
  • Radfahren
  • Tennisspielen
  • Schifahren
  • als Fußgänger
  • als Halter von Haustieren (außer Hunden und Pferden)

und vieles mehr.

Wo schützt die Private Haftpflichtversicherung nicht?

In den Bedingungen ist genau aufgeführt, welche Risiken nicht versichert sind. Hier zählen wir nur einige auf.

  • Schäden in Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen die ein behördliches Kennzeichen tragen müssen – hier gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Schäden in Zusammenhang mit der Haltung von Hunden und Pferden – hier gibt es eigene Haftpflichtprodukte (Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung)
  • Schadenersatzverpflichtungen in Zusammenhang mit der Jagd. Alle Jäger müssen über eine eigene Jagdhaftpflichtversicherung verfügen
  • Schäden in Zusammenhang mit Haus- und Grundbesitz. Dafür gibt es eine Haus-und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung
  • Schäden die in Zusammenhang mit beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten stehen. Hier gibt es für viele Berufsgruppen und Betriebe eigene Haftpflichtversicherungen, wie z.B. die Lehrerhaftpflicht, die Ärztehaftpflicht und eigene Betriebshaftpflichtversicherungen usw.
  • Alle Schäden, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht werden, finden keinen Versicherungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung
  • Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst entstehen, sind nicht versichert
  • Schäden bei Angehörigen des Versicherungsnehmer (hier sind vor allem die Familienmitglieder im eigenen Haushalt, sowie nahe Verwandte in gerader aufsteigender, und absteigender Linie, wie Eltern, Kinder oder Geschwister gemeint).
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen
  • Schäden an zur Benützung, Beförderung oder zu sonstigen Tätigkeit übernommene Sachen

Durch die Erweiterung des Versicherungsschutzes können jedoch einige dieser Ausschlüsse wieder in die Haftpflicht miteingeschlossen werden. Wenn auch möglicherweise mit begrenzten Summen.

Was ist eine erweiterte Privathaftpflichtversicherung?

Durch den Abschluss einer erweiterten Privathaftpflichtversicherung können folgende Gefahren eingeschlossen werden:

  • Schadenersatzansprüche von Angehörigen (ausgenommen bleibt der gemeinsame Haushalt)
  • Tätigkeitsschäden – das sind eben Schäden an Sachen infolge der Benützung, Beförderung oder einer sonstigen Tätigkeit (meist mit einer begrenzten Summe)
  • Schäden an gemieteten Räumlichkeiten, wenn das Mietverhältnis wenige Wochen nicht übersteigt (z.B. Beschädigung in einem Hotelzimmer – Rotwein auf Teppich)

Wie kann ich dieses Produkt abschließen?

Die einfachste Art ist der Abschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung. Jedes Haushaltsversicherungsprodukt in Österreich, egal ob alleinstehend oder in Kombination mit einer Eigenheim-Versicherung enthält automatisch eine Privathaftpflicht.

Damit sind dann der Versicherungsnehmer und sein im gemeinsamen Haushalt lebender Partner(in) und die minderjährigen Kinder geschützt.

Sobald Ihre Kinder volljährig sind kommen einige Besonderheiten hinzu, die es zu beachten gilt:

Befindet sich Ihr Kind trotz Volljährigkeit noch in Ausbildung, verfügt über kein eigenes Einkommen und lebt noch im gemeinsamen Haushalt, ist es bei den meisten Produkten in Österreich bis zu einem Alter von 25 Jahren mitversichert (Schüler, Studenten). Die Altersbegrenzung bitte immer genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen, da diese unterschiedlich sein können.

Ist Ihr Kind volljährig, verfügt über ein eigenes Einkommen, lebt aber noch im gemeinsamen Haushalt, kann gegen Mehrprämie weiterhin Versicherungsschutz für die Privathaftpflicht aus der Haushaltsversicherung erlangt werden. Gleiches gilt für andere erwachsene Personen, wenn Sie im gemeinsamen Haushalt leben, wie z.B. Schwiegermutter, Geschwister, Elternteile etc.

Ist Ihr Kind volljährig, verfügt über kein eigenes Einkommen, lebt aber nicht mehr im gemeinsamen Haushalt – dann empfiehlt sich der Abschluss eines eigenen Privathaftpflichtversicherungsproduktes für das Kind, außer es besteht am Wohnsitz des Kindes eine eigene Haushaltsversicherung, in der es versichert ist.

Vergleichen Sie mit unserem Versicherungsrechner schnell die Prämien und den Deckungsumfang für eine Haushaltsversicherung.

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Für den Abschluss einer eigenen Privathaftpflicht kontaktieren Sie bitte unser chegg.net-Expertennetzwerk. In ganz Österreich steht Ihnen ein kompetenter, unabhängiger Versicherungsmakler auch ganz in Ihrer Nähe für eine persönliche Beratung zur Verfügung.  Bitte nehmen Sie über die Rückruf-Hotline mit uns Kontakt auf.

Was kostet eine Private Haftpflichtversicherung?

Schon für weniger als 30 Euro im Jahr genießen Sie Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von  750.000 Euro.

Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und nach dem örtlichen Geltungsbereich. Auch ein  höherer Versicherungsschutz ist jedoch ganz billig zu haben.

Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro. Hier beginnen die Prämien bei etwas über 30 Euro pro Jahr.

Sie sehen also,  die Wahl einer höheren Versicherungssumme wirkt sich nur minimal aus. Der Schutz ist aber doppelt so hoch. Speziell bei Personenschäden ist eine ausreichende Versicherungssumme besonders wichtig. Die Höhe der Versicherungssumme stellt die Grenze der Leistung für einen Schadensfall dar.

Eine Privathaftpflicht ist viel Schutz für ganz kleines Geld! Darauf muss niemand verzichten.