31.10.2013: Winterreifenpflicht tritt ab 1. November wieder in Kraft

Ab 1. November gilt wieder die situative Winterreifenpflicht in Österreich! Für alle Autofahrer heißt das: Aufgepasst bei winterlichen Fahrverhältnissenen! Neben einer vorsichtigen Fahrweise sind vor allem gute Winterreifen gefragt. Übrigens: Reifen gelten unter folgenden Voraussetzungen als Winterreifen: Profiltiefe von mind. 4 mm bei Radialreifen bzw. 5 mm bei Diagonalreifen und mit der Bezeichnung „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ versehen. Auch hier gilt: Vorsicht ist besser als jede Versicherung. Apropos Versicherung: Wer nämlich bspw. auf einer vereisten Straße mit Sommerreifen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, kann eine Mitschuld aufgrund des längeren Bremsweges bekommen und dann bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung ins Malus rutschen. Auch bei der Leistung der Kaskoversicherungen für Schäden am eigenen Fahrzeug kann das Fehlen der Winterbereifung zu Problemen führen. Dabei ist entscheidend, ob das Fehlen des Winterreifens kausal für den Unfall anzusehen ist und in der Folge der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern kann.
Sollten Sie einen Ausflug ins benachbarte Ausland machen: In Deutschland, Slowakei und der Tschechischen Republik gilt auch die situative Winterreifenpflicht ebenfalls ab 1.11. In Tschechien sind Winterreifen jedoch auch bei Temperaturen unter vier Grad erforderlich. In Slowenien grundsätzlich erst ab 15.11. und vor diesem Zeitpunkt auch bei winterlichen Bedingungen.
UNSER TIPP: Folgende Winterausrüstung sollte in und an keinem Auto fehlen: Winterreifen, Schneeketten, Starthilfekabel, Handbesen, Eiskratzer, Decke und Türschlossenteiser – letzterer natürlich nicht IM Auto.
Wir wünschen Ihnen allen eine gute und vor allem sichere Fahrt durch den Winter!