Was ist eine Gliedertaxe und worauf muss ich achten?

Der Grad einer bleibenden Invalidität ,oder auch Dauerinvalidität genannt, bestimmt im Zusammenspiel mit der gewählten Versicherungssumme, wie hoch die Entschädigung aus Ihrer privaten Unfallversicherung ausfällt. Jede Versicherung orientiert sich an einer so genannten Gliedertaxe, in der festgelegt ist, wieviel Prozent Invalidität der vollständige Verlust oder die vollständige Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen bzw. körperliche Funktionen (Sehvermögen, Hörvermögen, Geruchssinn etc.) bedeutet. Je nach Versicherung kann diese Gliedertaxe sehr unterschiedlich gestaffelt sein. Achten Sie also bei der Wahl Ihrer privaten Unfallversicherung auf eine gute Gliedertaxe. Der Grad der Invalidität wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt frühestens 1 Jahr nach dem Unfallstag festgestellt, bzw. wird zur Feststellung von der Versicherung ein gerichtlich beeideter Sachverständiger (Arzt) beauftragt. Eine teilweise Beeinträchtigung wird immer prozentual, vom vollen in der Gliedertaxe angegeben Wert berechnet. Dazu finden Sie weiter unten noch ein Berechnungsbeispiel.

Zur leichteren Verständlichkeit hier einige Werte einer Gliedertaxe:

Gliedertaxwerte Richtwerte des Versicherungsverbandes tatsächliche Werte am Markt
Arm (ab Schulter) 70 % 65 – 85 %
Daumen 20 % 15 – 30 %
Zeigefinger 10 % 5 – 15 %
Andere Finger 5 % 5 – 10 %
Bein 70 % 70 – 80 %
Große Zehe 5 % 5 %
Andere Zehe 2 % 2 – 5 %
Sehkraft beider Augen 100 % 100 %
Sehkraft eines Auges 35 % 35 – 60 %
Gehör beider Ohren 60 % 60 – 80 %
Gehör eines Ohres 15 % 15 – 50 %
Geruchssinn 10 % 10 %
Geschmackssinn 5 % 5 – 10 %
Milz 10 % 10 %
Niere 20 % 20 %
Arm unterhalb Ellenbogen, bzw. Hand 60 %
Hand 50 % 50 – 65 %
Alle Finger einer Hand 70 %
Bein bis Mitte Unterschenkel, Fuß 50 %
Bein bis oberhalb Knie 60 %
Bein bis unterhalb Knie, Fuß 50 – 70 %

Berechnungsbeispiel:

Ein Versicherungsnehmer schließt jeweils eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme für Dauerinvalidität von 100.000 Euro ab und eine Unfallrente in Höhe von monatlich 500 Euro ab 50 % Dauerinvalidität.
Bei einem Unfall erlitt er bleibende Beeinträchtigungen des rechen Beins bis unterhalb des Knies. Der Arzt stellt eine 80 %ige dauernde Beinträchtigung dieses Beines fest.

Bei Versicherung A ist der vollständige Verlust des Beines bis unterhalb des Knies mit 50 % Dauerinvalidität angegeben. Das heißt in unserem Beispiel 80 %  Beinträchtigung des Beinwertes von 50 % = 40 % Dauerinvalidität  und ergibt damit eine Auszahlungssumme eimmalig von 40.000 Euro.

Bei Versicherung B ist der vollständige Verlust des Beines bis unterhalb des Knies mit 70 % Invalidität angegeben. Für unser Beispiel bedeutet das 80 % Beinträchtigung des Beinwert  von 70 % = 56 % Dauerinvalidität und ergibt damit eine Auszahlungssumme einmalig von 56.000 Euro zuzüglich eine monatliche Rente von 500 Euro, da 50 % Dauerinvaldität überschritten wurden.

An diesem Beispiel sieht man, dass die Unterschiede schon ganz beträchtlich sein können. Daher unser Tipp: Immer auch die Leistungen lautGliedertaxe vergleichen. Die Gliedertaxe findet man immer in der jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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